
Letzte Aktualisierung: 20.04.2010
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Vertragsparteien:
1. Servicedienstleister, nachfolgend als "adcape" bezeichnet, und
2. der Dienstnehmer, nachfolgend als "Vertragspartner", kurz VP bezeichnet.
1. Gegenstand
adcape fungiert als Servicedienstleister, der dem VP während der Vertragslaufzeit mit Werbemotiven bedruckte Haarschneidemäntel kostenfrei zur Verfügung stellt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag erlangt Gültigkeit, in dem der VP den durch den Registrierungsvorgang versandte Sicherheitscode bestätigt oder den Vertrag unterschrieben in schriftlicher Form an adcape übermittelt. Der VP muss registrierter Friseur und Unternehmer sein.
3. Rechte und Verpflichtungen von adcape
adcape verpflichtet sich
- keine Werbepartner im Bereich Pornographie, Politik, Alkoholika, Tabakwaren, Friseurindustrie oder andere kompromittierende Firmen oder Produkte auf Haarschneidemäntel zu bewerben.
- dem VP zu keiner Zeit Kosten entstehen zu lassen - ausgenommen im Falle eines Konkurses oder Schließung des Geschäftsbetriebes von adcape (betrifft die Rücksendung der Schneidemäntel, siehe Punkt 4)
- adcape behält sich vor, die vom Friseur geforderte Menge an Haarschneidemäntel nach zu korrigieren, jedoch mindestens 2 Stk. pro Schnittplatz zur Verfügung zu stellen.
- im Falle eines kaputten Haarschneidemantels diesen kostenlos auszutauschen.
- adcape verpflichtet sich mit Sorgfalt und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend Datenschutz die Daten des VP nicht ohne seine Einwilligung an Dritte weiter zugeben.
- adcape behält das Recht vor, keine Haarschneidemäntel zu liefern und den Vertrag ohne Kündigungszeit aufzukündigen wenn folgende Umstände eintreffen:
- Es sind nicht genügend Anmeldungen von VP bei adcape erfolgt. Die Mindestanzahl wird mit 1.500 Anmeldungen für Österreich festgelegt.
- adcape findet keine weiteren Werbepartner, die das Medium Haarschneidemantel für Werbung verwenden möchten.
4. Rechte und Verpflichtungen des Vertragspartners
Der VP verpflichtet sich
- der Geheimhaltung gegenüber einer neuen Kampagne, sofern diese noch nicht gestartet ist.
- während der Vertragslaufzeit ausschließlich adcape Schneidemäntel zu verwenden.
- darauf zu achten das die Haarschneidemäntel so verwendet werden dass die darauf befindliche Werbung gut sichtbar ist.
- allfällig mitgelieferte Give-Aways den Kunden anzubieten.
- die Schneidemäntel ausschließlich am Ort der angegebenen Filialen zu verwenden (ausgenommen mobile Friseure).
- nicht mit anderen, gleichwertigen Werbemitteln oder Firmen ein Vertragsverhältnis einzugehen oder gleichwertige Produkte zu verwenden, solange mit adcape ein Vertragsverhältnis aufrecht ist.
- die von adcape kostenlos zu Verfügung gestellten Haarschneidemäntel regelmäßig auf eigene Kosten zu reinigen.
- die Haarschneidemäntel von adcape im Falle eines Konkurses oder Schließung des Geschäftes an adcape auf eigene Kosten zu retournieren.
- im Falle eines kaputten Haarschneidemantels dies unmittelbar zu melden.
- seine Firmendaten immer aktuell zu halten bzw Änderungen sofort an adcape bekannt zugeben.
- beim Warentausch alle Haarschneidemäntel gereinigt zu übergeben.
- Mitarbeitern von adcape wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
5. Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag zwischen adcape und dem VP beginnt mit dem Zeitpunkt des Erhalts der Sicherheitsbestätigung oder des unterschriebenen Vertrags seitens adcape. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag wird beim Auslaufen automatisch verlängert, sofern dieser nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich und rechtzeitig gekündigt wird.
Die Kündigung durch den VP kann jederzeit in schriftlicher Form erfolgen, jedoch ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten. Eine Ausnahme bildet eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Warenerhalt, hier kann der VP jederzeit ohne Frist den Vertrag auflösen.
Dem VP wird das Recht eingeräumt, sofort und fristlos den Vertrag aufzulösen, wenn adcape seinen Pflichten nicht nachkommen sollte und auch nicht bereit sein sollte, dies in zumutbarer Zeit zu tun. Dieses Recht gilt ebenso, wenn die Haarschneidemäntel derart beschaffen sind, dass dem VP die Ausübung seiner Tätigkeit nicht möglich ist, sofern adcape nicht im Stande ist in angemessener Zeit den Zustand zu ändern. adcape kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich aufzulösen. Bei Nichteinhaltung der Pflichten vom VP ist adcape berechtigt, den bestehenden Vertrag ohne Frist sofort aufzulösen.
6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch ein von adcape gewähltes Transportunternehmen frei Haus mit maximal 2 kostenlosen Zustellversuchen je Lieferung, ab dem dritten Zustellversuch werden Transportkosten verrechnet.
7. Haftung
Unbeschadet anderer Bestimmungen im vorliegenden Vertrag haftet adcape in keiner Weise für entgangene Umsätze oder Gewinne, die dem VP entstehen. Sollte sich der VP nicht an seine Rechte und Pflichten halten, und die ihm kostenlos zur Verfügung gestellten Haarschneidemäntel trotz schriftlicher Mahnung zum wiederholten Male nicht verwenden, entsteht durch dieses Verhalten ein Vertragsbruch und wird mit einer Pönale von € 25.000,- abgehandelt.
8. Eigentum an den Haarschneidemäntel
adcape stellt den VP die gewünschte Menge bzw die regulierte Menge an Haarschneidemäntel kostenlos zu Verfügung. Alle von adcape gelieferten Haarschneidemäntel sind und bleiben Eigentum von adcape. Ein Ankauf der adcape Schneidemäntel ist ausgeschlossen.
9. Abtretung
Der VP ist nicht berechtigt, Leistungen aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten oder auf irgendeine Weise an Dritte zu übertragen.
10. Maßgebliches Recht
Der vorliegende Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Korneuburg.